1. Anbieter, Geltungsbereich und Kundenkreis
2. Vertragsunterlagen und Rangfolge
3. Vertragsschluss und Bereitstellung
4. Kundenkonto, Administratoren und verbundene Unternehmen
5. Leistungen und gesondert beauftragte Zusatzleistungen
6. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
7. Außerordentliche Kündigung und Folgen der Vertragsbeendigung
8. Preise, Abrechnung und Zahlung
9. Paketwechsel, Erweiterungen und Sonderkonditionen
10. Guthaben (Credits), Erstattung und Zahlungsrückabwicklung
11. Pflichten des Kunden
12. Sperrung und Einschränkung des Zugangs
13. Weiterentwicklung und Änderungen
14. Mängel, Störungsmeldungen und Abrechnungseinwendungen
15. Haftung
16. Verjährung
17. Anbieterwechsel, Datenexport und Datenabruf
18. Kundeninhalte, KI-Ausgaben und Rechte an der Plattform
19. Vertraulichkeit und Referenznennung
20. Vertragsübertragung und Abtretung
21. Aufrechnung und Zurückbehaltung
22. Schlussbestimmungen
Hinweis: Begriffe und technische Leistungsmerkmale werden ergänzend in der Leistungsbeschreibung definiert.
1.1 Anbieter der OM Tactic Plattform und Vertragspartner des Kunden ist die OM Tactic UG (haftungsbeschränkt), Schellingstrasse 109a, 80798 München, Deutschland, E-Mail: service@omtactic.de (nachfolgend „OM Tactic“).
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die entgeltliche Nutzung der OM Tactic Plattform sowie ergänzend für gesondert beauftragte Beratungs-, Einrichtungs- und Unterstützungsleistungen, soweit im jeweiligen Angebot oder in einer ausdrücklich ausgehandelten Vereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist.
1.3 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen mit Rechnungsadresse in Deutschland. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Eine Bestellung zu privaten Zwecken ist ausgeschlossen.
1.4 Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn OM Tactic ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Schweigen oder Leistungserbringung durch OM Tactic gilt nicht als Zustimmung zu Geschäftsbedingungen des Kunden.
2.1 Der Vertrag besteht insbesondere aus der individuellen Bestellung beziehungsweise dem individuellen Angebot, diesen AGB, der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung und den Nutzungsbedingungen. Soweit OM Tactic personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt zusätzlich der elektronisch bestätigte Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“) einschließlich der zugehörigen technischen und organisatorischen Maßnahmen („TOMs“) und der dokumentierten Sub-Prozessoren-Informationen.
2.2 Für datenschutzrechtliche Regelungsgegenstände gehen der AVV und seine Anlagen den übrigen Vertragsunterlagen vor. Im Übrigen gehen ausdrücklich ausgehandelte individuelle Vereinbarungen den AGB, der Leistungsbeschreibung und den Nutzungsbedingungen vor. Danach gelten in dieser Reihenfolge die AGB, die Leistungsbeschreibung und die Nutzungsbedingungen.
2.3 Die Leistungsbeschreibung regelt den geschuldeten Funktions- und Leistungsumfang. Die Nutzungsbedingungen regeln insbesondere die zulässige Nutzung der Plattform durch Administratoren und Mitarbeiter. Datenschutzinformationen dienen der Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten und begründen keine darüber hinausgehenden vertraglichen Leistungszusagen.
3.1 Die Darstellung der Pakete und Zusatzleistungen im Warenkorb oder Kundenportal stellt kein bindendes Angebot von OM Tactic dar. Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab.
3.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald der im Bestellvorgang eingesetzte Zahlungsdienstleister den Zahlungsvorgang gegenüber OM Tactic als erfolgreich bestätigt. Der Zahlungsdienstleister stellt dem Kunden den Zahlungsbeleg und die Rechnung elektronisch bereit.
3.3 Die Willkommensnachricht von OM Tactic informiert über die technische Bereitstellung und stellt dem Kunden die bei Vertragsschluss geltenden Vertragsunterlagen zur Verfügung. Der AVV wird im Einrichtungsassistenten gesondert elektronisch bestätigt. Vor dieser Bestätigung sind die Plattform, der KI-Chat und Uploadfunktionen nicht nutzbar.
3.4 OM Tactic kann Bestellungen vor der Bereitstellung ablehnen oder nachträglich rückabwickeln, wenn der Kunde unrichtige Angaben gemacht hat, die Voraussetzungen nach Ziffer 1.3 nicht erfüllt sind, ein begründeter Verdacht auf eine rechtswidrige oder missbräuchliche Nutzung besteht oder der Bereitstellung nicht nur vorübergehende technische Hindernisse entgegenstehen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall zurückerstattet, soweit OM Tactic keine weitergehenden gesetzlichen Ansprüche zustehen.
3.5 OM Tactic darf im Zweifelsfall geeignete Nachweise zur Unternehmereigenschaft und Vertretungsberechtigung verlangen, insbesondere einen Registerauszug, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine Gewerbeanmeldung. Eine routinemäßige Prüfungspflicht von OM Tactic besteht nicht.
3.6 Der Besteller bestätigt, für den angegebenen Kunden wirksam handeln zu dürfen. Handelt er ohne Vertretungsmacht, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht.
4.1 Erklärungen und Buchungen, die über einen Administratorzugang des Kunden abgegeben werden, gelten gegenüber OM Tactic als vom Kunden autorisiert. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Administratorrechte nur entsprechend bevollmächtigten Personen einzuräumen.
4.2 Kündigungen und sonstige rechtsgeschäftliche Erklärungen können daneben von gesetzlichen oder sonst vertretungsberechtigten Personen des Kunden abgegeben werden. OM Tactic kann bei begründeten Zweifeln einen geeigneten Vertretungsnachweis verlangen.
4.3 Der Kunde kann Nutzer verbundener Unternehmen in seinen Kundenbereich einladen, sofern er für deren Nutzung verantwortlich bleibt, über die erforderlichen rechtlichen Befugnisse verfügt und die Nutzung innerhalb seiner gebuchten Nutzerkapazität erfolgt.
4.4 Soll ein verbundenes Unternehmen als eigener Vertragspartner, Rechnungsempfänger oder eigenständiger datenschutzrechtlich Verantwortlicher auftreten, ist ein eigener Vertrag einschließlich eines eigenen AVV erforderlich.
5.1 Art und Umfang der Standardleistungen ergeben sich aus der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung sowie der konkreten Bestellung. Für individuelle Pakete und Sonderkonditionen sind die im Angebot oder Bestellvorgang ausdrücklich genannten Werte maßgeblich.
5.2 Umfang, Vergütung, Termine und sonstige Bedingungen gesondert beauftragter Beratungs-, Einrichtungs- oder Unterstützungsleistungen ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung. Fehlt eine besondere Regelung, gelten ergänzend diese AGB und die gesetzlichen Vorschriften.
5.3 OM Tactic ist nicht verpflichtet, gesonderte Zusatzleistungen anzubieten oder einen entsprechenden Auftrag anzunehmen.
6.1 Das Abonnement wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Abrechnungszeiträume betragen jeweils einen Monat. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
6.2 Der Kunde kann das Abonnement jederzeit kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums wirksam.
6.3 Die Kündigung kann über die hierfür vorgesehene Funktion im Kundenportal oder in Textform, insbesondere per E-Mail an service@omtactic.de, erklärt werden.
6.4 OM Tactic kann das Abonnement ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.
6.5 Die Kündigung des Grundpakets erfasst auch gebuchte Nutzer- und Speichererweiterungen. Die Behandlung des Guthabens und der Kundendaten nach Vertragsende richtet sich nach den Ziffern 10 und 17 sowie der Leistungsbeschreibung.
7.1 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände und Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
7.2 Beruht der wichtige Grund auf einer behebbaren Pflichtverletzung, ist die außerordentliche Kündigung grundsätzlich erst nach erfolgloser Abmahnung oder nach Ablauf einer angemessenen Abhilfefrist zulässig. Dies gilt nicht, wenn eine sofortige Kündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist.
7.3 Ein wichtiger Grund für OM Tactic kann insbesondere vorliegen bei einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit oder des Betriebs der Plattform, einer offensichtlich rechtswidrigen Nutzung, einer beharrlichen wesentlichen Vertragsverletzung oder einer anhaltenden Nichterfüllung fälliger Zahlungsverpflichtungen.
7.4 Kündigt OM Tactic aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, wird das für den laufenden Abrechnungszeitraum vorausbezahlte Paketentgelt nicht erstattet. Kündigt der Kunde aus einem von OM Tactic zu vertretenden wichtigen Grund, wird das Paketentgelt für den nach Wirksamwerden der Kündigung verbleibenden Zeitraum anteilig erstattet.
7.5 Nicht verbrauchtes Guthaben bleibt von Ziffer 7.4 unberührt und wird nach Maßgabe von Ziffer 10 erstattet.
8.1 Es gelten die dem Kunden vor Abschluss der jeweiligen Bestellung im Warenkorb oder Kundenportal angezeigten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.2 Wiederkehrende Paket- und Zusatzentgelte sind im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Es werden die im Bestellvorgang jeweils angebotenen Zahlungsarten akzeptiert.
8.3 Rechnungen werden ausschließlich elektronisch über den Zahlungsdienstleister und im Kundenportal bereitgestellt. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Aktualität seiner Rechnungs- und Kontaktdaten verantwortlich.
8.4 Kann das für einen folgenden Abrechnungszeitraum fällige Entgelt mit dem hinterlegten Zahlungsweg nicht erfolgreich eingezogen werden, ist OM Tactic berechtigt, abhängig von der gewählten Zahlungsart weitere Einzugsversuche zu veranlassen und den Zugang zu den KI-Funktionen zu sperren. Wird die offene Forderung nicht innerhalb des hierfür vorgesehenen Zahlungswiederherstellungszeitraums beglichen, endet der Vertrag mit Beendigung des Abonnements. OM Tactic informiert den Kunden über die fehlgeschlagene Zahlung und die drohende Vertragsbeendigung. Mit Vertragsende beginnt der Datenabrufzeitraum nach Ziffer 17.3.
8.5 Im Zahlungsverzug kann OM Tactic die gesetzlichen Verzugszinsen sowie tatsächlich entstandene angemessene Kosten fehlgeschlagener Zahlungen und erforderlicher Mahnungen verlangen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8.6 OM Tactic kann die Paketpreise für bestehende Verträge anpassen, wenn und soweit sich die für die Bereitstellung des Pakets maßgeblichen Kosten für Betrieb, Infrastruktur, Server, Speicher, Sicherungen, Lizenzen, Support oder laufende Weiterentwicklung verändern, zusätzlicher Aufwand aufgrund neuer oder geänderter gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen entsteht oder der dauerhaft enthaltene Paketumfang wesentlich erweitert wird.
8.7 Bei einer Preisanpassung nach Ziffer 8.6 berücksichtigt OM Tactic Kostensteigerungen und Kostensenkungen in sachgerechter Weise. Kostenbestandteile, die bereits gesondert über Guthaben oder Zusatzleistungen abgerechnet werden, dürfen nicht nochmals berücksichtigt werden. Eine Anpassung darf nicht zu einer über die maßgebliche Kosten- oder Leistungsänderung hinausgehenden Erhöhung führen.
8.8 Preisänderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt und gelten frühestens ab Beginn eines folgenden Abrechnungszeitraums. Auf das Recht, den Vertrag vor Wirksamwerden der Änderung zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums zu kündigen, wird in der Mitteilung hingewiesen. Rückwirkende Preisänderungen sind ausgeschlossen.
9.1 Ein Wechsel in ein größeres Paket wird sofort wirksam. Das zusätzliche Entgelt wird für den verbleibenden Abrechnungszeitraum anteilig berechnet.
9.2 Ein Wechsel in ein kleineres Paket wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam. Bis dahin bleibt die bisherige Kapazität erhalten. Technische Voraussetzungen und Folgen eines Downgrades ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
9.3 Zusätzliche Nutzerplätze und Speichererweiterungen können unabhängig vom Grundpaket reduziert oder abbestellt werden. Die Reduzierung wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam.
9.4 Preisänderungen bei zusätzlichen Nutzerplätzen, Speichererweiterungen und Guthaben gelten ausschließlich für zukünftige Buchungen. Bereits gebuchte Leistungen bleiben für den vereinbarten Zeitraum zum vereinbarten Preis bestehen.
9.5 Zugaben zum Leistungsumfang sind an das bei Gewährung gewählte Paket gebunden. Bei einem Paketwechsel entfallen sie, soweit im neuen Bestellvorgang nichts Abweichendes vereinbart wird. Befristete Preisnachlässe enden ebenfalls mit dem Paketwechsel.
10.1 Die verbrauchsabhängige Nutzung erfolgt über gesondert erworbenes Guthaben (Credits). Funktionsweise, Umrechnung und Verbrauchsarten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
10.2 Der Verbrauch künftiger Nutzung richtet sich nach den jeweils aktuellen Bezugskosten des verwendeten Dienstes zuzüglich des von OM Tactic festgelegten Aufschlags. Bei unverändertem Aufschlag wirken sich Änderungen der Bezugskosten automatisch auf den künftigen Guthabenverbrauch aus.
10.3 OM Tactic kann den Aufschlag für zukünftige Nutzung ändern. Eine solche Änderung wird dem Kunden vor ihrem Wirksamwerden im Kundenportal angezeigt. Der Euro-Wert bereits erworbenen Guthabens und der feste Umrechnungskurs bleiben unverändert; bereits verbrauchtes Guthaben wird nicht rückwirkend neu bewertet.
10.4 Guthaben verfällt nicht durch Zeitablauf und ist nicht auf andere Kundenkonten übertragbar. Nach Ende des Vertrags ist es während des Datenabrufzeitraums nicht mehr nutzbar.
10.5 Nicht verbrauchtes Guthaben wird innerhalb von 30 Tagen nach der endgültigen Löschung des Kundenbereichs über den ursprünglichen Zahlungsweg erstattet. Ein Mindestbetrag besteht nicht. Soweit eine Rückzahlung über den ursprünglichen Zahlungsweg technisch nicht möglich ist, stimmen die Parteien einen geeigneten Ersatzweg ab.
10.6 Wird eine bereits ausgeführte Zahlung nachträglich rückgängig gemacht, insbesondere durch Rücklastschrift, Chargeback oder Zahlungswiderspruch, lebt die Forderung für die aus dieser Zahlung bereits erbrachten Leistungen wieder auf. Noch vorhandenes Guthaben aus der betroffenen Zahlung wird zurückgebucht; soweit es bereits verbraucht ist, bleibt die entsprechende Forderung bestehen.
10.7 OM Tactic kann den Zugang bis zur vollständigen Klärung einer rückgängig gemachten oder bestrittenen Zahlung sperren. Gesetzliche Ansprüche auf Ersatz von Kosten und Schäden bleiben unberührt.
11.1 Der Kunde hält seine Unternehmens-, Rechnungs-, Kontakt- und Zahlungsdaten aktuell und teilt Änderungen unverzüglich mit.
11.2 Der Kunde ist für die sichere Verwaltung seiner Administratoren, Nutzerkonten und Zugangsdaten verantwortlich. Zugangsdaten dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
11.3 Der Kunde informiert OM Tactic unverzüglich über unbefugte Zugriffe, Sicherheitsvorfälle oder missbräuchliche Nutzung, von denen er Kenntnis erlangt.
11.4 Der Kunde stellt sicher, dass er und seine Nutzer über die erforderlichen Rechte, Befugnisse und Rechtsgrundlagen für eingegebene Daten, hochgeladene Inhalte, Marken und sonstige Materialien verfügen. Er stellt außerdem sicher, dass hochgeladene Dateien frei von Schadsoftware sind.
11.5 Der Kunde verpflichtet seine Administratoren und Nutzer zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen und ist für die Nutzung des Kundenbereichs durch die von ihm eingerichteten Nutzer verantwortlich.
11.6 Der Kunde wirkt in zumutbarem Umfang bei der Fehleranalyse, bei Sicherheitsmaßnahmen und bei der Beseitigung von Störungen mit. Hierzu gehört insbesondere die Bereitstellung erforderlicher Informationen und die Umsetzung zumutbarer Maßnahmen im eigenen Verantwortungsbereich.
12.1 OM Tactic kann den Zugang zu den KI-Funktionen, insbesondere zum Chat und zu Datei-Uploads, vorübergehend sperren. Der Verwaltungsbereich bleibt zugänglich, soweit dem nicht zwingende Sicherheitsgründe entgegenstehen.
12.2 Eine Sperrung ohne vorherige Aufforderung ist zulässig bei einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit oder des Betriebs der Plattform, einer offensichtlich rechtswidrigen Nutzung, einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung sowie in den ausdrücklich geregelten Fällen fehlgeschlagener oder rückgängig gemachter Zahlungen.
12.3 In anderen Fällen setzt OM Tactic dem Kunden vor einer Sperrung grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe. OM Tactic wählt das mildeste geeignete Mittel und informiert den Kunden über Grund und Umfang der Sperrung, soweit rechtliche oder sicherheitsbezogene Gründe dem nicht entgegenstehen.
12.4 Auf begründetes Verlangen von OM Tactic sperrt der Kunde einzelne Nutzerzugänge oder beseitigt konkrete vertrags- oder rechtswidrige Inhalte unverzüglich. Eine vorherige Anhörung erfolgt, soweit nicht Gefahr im Verzug besteht.
12.5 Beruht die Sperrung auf einem vom Kunden zu vertretenden Grund, bleiben die laufenden Paketentgelte geschuldet, da die Kundenumgebung weiterhin vorgehalten wird. Erfolgt die Sperrung zu Unrecht, entfällt das Paketentgelt anteilig für den betroffenen Zeitraum.
12.6 Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Sperrgrund entfallen und eine Wiederaufnahme der Nutzung unter Berücksichtigung der Sicherheit und berechtigten Interessen beider Parteien zumutbar ist.
13.1 OM Tactic kann Funktionen und technische Abläufe weiterentwickeln, ergänzen, umbenennen, technisch ersetzen oder in ihrer Bedienung verändern, solange der wesentliche Vertragszweck erhalten bleibt.
13.2 Wesentliche nachteilige Einschränkungen des vereinbarten Funktionsumfangs werden dem Kunden mit angemessenem Vorlauf per E-Mail an den hinterlegten Rechnungskontakt mitgeteilt, soweit dies möglich ist. Ergänzende Hinweise können im Kundenportal angezeigt werden.
13.3 Nicht als wesentliche nachteilige Änderung gelten insbesondere die Ersetzung einer Modellversion durch eine neuere Version desselben oder eines vergleichbaren Anbieters, technische Anpassungen ohne wesentliche Einschränkung des Vertragszwecks sowie Ergänzungen oder Verbesserungen der Plattform.
13.4 Bei einer wesentlichen nachteiligen Änderung kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Das ordentliche Kündigungsrecht bleibt unberührt.
13.5 Änderungen, die aus rechtlichen, datenschutzrechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich sind, können ohne Vorankündigung umgesetzt werden. OM Tactic informiert den Kunden anschließend, soweit und sobald dies rechtlich und tatsächlich möglich ist.
13.6 Änderungen dieser AGB gegenüber bestehenden Kunden bedürfen der Zustimmung des Kunden. OM Tactic legt die geänderte Fassung in Textform vor und dokumentiert eine erteilte Zustimmung versioniert. Erteilt der Kunde die Zustimmung nicht, gelten für ihn die bisherigen Bedingungen fort; die Kündigungsrechte beider Parteien bleiben unberührt.
14.1 Der Kunde meldet erkennbare Störungen und Mängel unverzüglich nach Kenntniserlangung und beschreibt sie so konkret wie zumutbar. Er unterstützt OM Tactic bei der Eingrenzung und Behebung.
14.2 Bei behebbaren Mängeln erhält OM Tactic zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Erst wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen oder unzumutbar ist, kann der Kunde die gesetzlich vorgesehenen weiteren Rechte geltend machen. Eine Nachbesserung gilt in der Regel nach zwei erfolglosen Versuchen als fehlgeschlagen, soweit nicht Art oder Schwere des Mangels eine andere Bewertung erfordern.
14.3 Einwendungen gegen Rechnungen sollen innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform mitgeteilt werden. Gesetzliche Ansprüche bei nicht erkennbaren Fehlern, offensichtlich unrichtigen Abrechnungen oder zwingendem Recht bleiben unberührt.
14.4 Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit, eine bestimmte Reaktionszeit oder ein bestimmtes inhaltliches Ergebnis der KI-Funktionen wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich individuell vereinbart ist. Im Übrigen gelten die Leistungsbeschreibung und die gesetzlichen Mängelrechte in der durch diese AGB zulässig begrenzten Form.
15.1 OM Tactic haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei ausdrücklich übernommenen Garantien, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet OM Tactic nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
15.3 Die Haftung nach Ziffer 15.2 ist der Höhe nach auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an OM Tactic gezahlten Entgelte begrenzt, mindestens jedoch auf 25.000 Euro. Ist der Vertrag zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses noch keine zwölf Monate in Kraft, werden die bis dahin gezahlten Entgelte zugrunde gelegt; der Mindestbetrag bleibt unberührt.
15.4 Bei leichter Fahrlässigkeit sind die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen, soweit es sich nicht um einen vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden handelt.
15.5 Bei Datenverlust ist die Haftung auf den Aufwand begrenzt, der zur Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger eigener Sicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre, soweit eine solche Sicherung oder ein Export der betreffenden Daten für den Kunden technisch möglich und zumutbar war.
15.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer von OM Tactic.
15.7 Die vorstehenden Regelungen ändern die gesetzliche Beweislast nicht.
16.1 Ansprüche des Kunden gegen OM Tactic verjähren, soweit gesetzlich zulässig, in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
16.2 Ziffer 16.1 gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, aus ausdrücklich übernommenen Garantien, wegen arglistigen Verschweigens sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährung unzulässig ist.
17.1 Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit und innerhalb des nach Vertragsende vorgesehenen Datenabrufzeitraums die in der Plattform bereitgestellten Exportfunktionen nutzen. OM Tactic unterstützt einen Anbieterwechsel nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Vorschriften über den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten.
17.2 Zum Funktionsumfang gehören insbesondere der Export sämtlicher im Kundenbereich gespeicherter Dateien als Archiv, die Auskunft je Mitarbeiterkonto einschließlich Unterhaltungen und Nachrichten, das Governance-Dossier einschließlich Richtlinien, Anwendungsfällen und Registern sowie der Abruf von Rechnungen.
17.3 Nach Vertragsende bleibt der Verwaltungsbereich für 45 Tage zugänglich. Innerhalb dieses Datenabrufzeitraums können die bereitgestellten Exportfunktionen genutzt und über den vorgesehenen Wiedereinstieg ein neues Abonnement abgeschlossen werden. Danach werden die Kundendaten nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung gelöscht.
17.4 Die Standard-Exportfunktionen und die gesetzlich geschuldete Unterstützung beim Anbieterwechsel werden ohne gesondertes Wechselentgelt bereitgestellt. Weitergehende individuelle Migrations-, Integrations- oder Beratungsleistungen, die über gesetzliche Pflichten und die bereitgestellten Exportfunktionen hinausgehen, sind nicht Bestandteil des Abonnements und können gesondert vereinbart werden.
17.5 Nicht Gegenstand eines technischen Exports sind interne System- und Sicherheitsdaten, interne Datenbank- und Suchindexstrukturen, Vektorstrukturen, geheime Konfigurationen, Rechte oder Geschäftsgeheimnisse von OM Tactic oder Dritten sowie Daten, die ohne die zugehörige Systemumgebung nicht sinnvoll nutzbar sind. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden auf Herausgabe oder Übertragbarkeit exportierbarer Daten und zugehöriger Metadaten bleiben unberührt.
17.6 Der Kunde ist dafür verantwortlich, Exporte rechtzeitig innerhalb des Datenabrufzeitraums auszulösen, herunterzuladen, auf Vollständigkeit zu prüfen und sicher aufzubewahren.
18.1 Die Rechte an den vom Kunden und seinen Nutzern bereitgestellten Dateien, Eingaben, Marken und sonstigen Inhalten verbleiben beim Kunden beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
18.2 Der Kunde räumt OM Tactic für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches und auf den Vertragszweck beschränktes Recht ein, Kundeninhalte zu speichern, zu vervielfältigen, zu übertragen, zu verarbeiten, anzuzeigen, für Such- und Wissensfunktionen aufzubereiten, zu sichern und zu löschen, soweit dies zur Vertragsdurchführung, zur Sicherheit des Betriebs, zum Support oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
18.3 OM Tactic darf das Recht nach Ziffer 18.2 durch die zur Leistungserbringung eingesetzten und dokumentierten Dienstleister und Unterauftragsverarbeiter ausüben lassen. Ein Recht zur Nutzung der Kundeninhalte für eigene, vom Vertragszweck unabhängige Zwecke wird nicht eingeräumt.
18.4 Das Nutzungsrecht endet mit der Löschung der jeweiligen Inhalte. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und die technisch bedingte, zeitlich begrenzte Vorhaltung in Sicherungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung bleiben unberührt.
18.5 Soweit an durch KI-Funktionen erzeugten Ausgaben Rechte entstehen und OM Tactic darüber verfügen kann, werden diese Rechte dem Kunden für seine vertraglich zulässige Nutzung eingeräumt.
18.6 KI-Ausgaben können rechtlich nicht geschützt oder nicht exklusiv sein. Andere Nutzer können ähnliche oder identische Ausgaben erhalten. Der Kunde ist dafür verantwortlich zu prüfen, ob seine Nutzung von KI-Ausgaben Rechte Dritter verletzt.
18.7 Sämtliche Rechte an der Plattform, der Software, Benutzeroberfläche, Datenbankstruktur, Dokumentation und den Kennzeichen verbleiben bei OM Tactic beziehungsweise den jeweiligen Lizenzgebern. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht auf Dritte übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Plattform.
19.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrags. Vertrauliche Informationen sind insbesondere als vertraulich gekennzeichnete Informationen sowie solche, deren Vertraulichkeit sich aus ihrer Art oder den Umständen der Offenlegung ergibt.
19.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, von einem berechtigten Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht erlangt oder unabhängig entwickelt wurden.
19.3 Ist eine Partei aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder vollziehbarer behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnung zur Offenlegung verpflichtet, darf sie die Informationen im erforderlichen Umfang offenlegen. Soweit zulässig, informiert sie die andere Partei vorher.
19.4 Die Vertraulichkeitspflicht gilt grundsätzlich für drei Jahre nach Vertragsende fort. Für Geschäftsgeheimnisse, personenbezogene Daten und Informationen, die gesetzlichen oder fortbestehenden vertraglichen Geheimhaltungspflichten unterliegen, gilt sie so lange, wie der jeweilige Schutzgrund besteht.
19.5 OM Tactic darf Namen, Logo oder sonstige Kennzeichen des Kunden nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung als Referenz verwenden.
20.1 OM Tactic darf den Vertrag im Rahmen einer Unternehmensübertragung, Umstrukturierung oder Übertragung des Plattformgeschäfts auf ein verbundenes oder übernehmendes Unternehmen übertragen. OM Tactic informiert den Kunden hierüber in Textform. Zwingende datenschutzrechtliche Anforderungen, insbesondere hinsichtlich des AVV, bleiben unberührt.
20.2 Der Kunde darf den Vertrag sowie Rechte und Pflichten daraus nur mit vorheriger Zustimmung von OM Tactic auf einen Dritten übertragen. OM Tactic wird die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
20.3 Ein sachlicher Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der vorgesehene neue Vertragspartner kein Unternehmer ist, keine Rechnungsadresse in Deutschland unterhält, die vertraglichen, datenschutzrechtlichen oder sicherheitsbezogenen Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht bereit beziehungsweise rechtlich in der Lage ist, erforderliche Vereinbarungen einschließlich des AVV zu übernehmen oder neu abzuschließen.
20.4 Gesetzliche Fälle der Gesamtrechtsnachfolge, insbesondere aufgrund einer Verschmelzung, bleiben unberührt. Der Kunde informiert OM Tactic unverzüglich über den Rechtsübergang und stellt die zur Aktualisierung des Kundenkontos und der Datenschutzvereinbarungen erforderlichen Angaben und Nachweise bereit.
20.5 Die Abtretung einzelner Geldforderungen des Kunden bleibt im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften zulässig.
21.1 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
21.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
21.3 Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
22.1 Rechtsgeschäftliche Mitteilungen von OM Tactic werden an die vom Kunden hinterlegte Kontakt- oder Rechnungs-E-Mail-Adresse gesendet. Der Kunde stellt sicher, dass diese Adresse erreichbar und aktuell ist.
22.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
22.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist München, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.
22.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
22.5 Die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB wird dem Vertrag versioniert zugeordnet und im Kundenbereich dokumentiert. Änderungen richten sich nach Ziffer 13.6.